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Zugang
Wenn Sie den ANKER und sein Angebot kennen lernen möchten, vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns. Wir zeigen Ihnen den ANKER und stellen Ihnen unsere Leistungen vor. Im Rahmen unseres Aufnahmeverfahrens ermitteln wir anschließend gemeinsam mit Ihnen, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen.
Voraussetzung für eine Unterstützung durch uns ist ein von Ihnen (der Klientin/dem Klienten) gestellter Antrag auf Eingliederungshilfe nach §§ 53ff SGB XII beim jeweils zuständigen Sozialen Dienstleistungszentrum (SDZ). Bei dieser Antragstellung unterstützen wir Sie gerne.
Der Sozialpsychiatrische Dienst des zuständigen Gesundheitsamtes muss eine wesentliche seelische Behinderung oder die Gefahr einer solchen Behinderung bescheinigen.
Ihr Unterstützungsbedarf wird sodann im Rahmen eines Gesamtplangesprächs vom Fachamt Eingliederungshilfe der Behörde für Soziales, Familie und Integration festgestellt und vom zuständigen SDZ bewilligt. Die Kosten der individuellen Unterstützung werden innerhalb gesetzlicher Einkommens- und Vermögensgrenzen von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen.




